Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Candybar
1. Vertragsfristen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Engagementvereinbarung innerhalb von 10 Tagen unterschrieben zu retournieren.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterschrift des Veranstalters/Auftraggebers in Kraft.
2. Vertraulichkeit
Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Vertragskonditionen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3. Titelauswahl / Wunschtitel
Wunschtitel müssen spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung schriftlich (per E-Mail) an uns übermittelt werden.
Bei Hochzeiten oder Taufen bitten wir darum, die Titel in der richtigen Reihenfolge gemeinsam mit einem Ablaufplan (z. B. Kirchenheft, Zeremonieplan) zu übermitteln.
4. Parkplatz / Anfahrt
Anfallende Parkgebühren sowie Kosten aufgrund erschwerter Zufahrt, Anlieferung oder Parkmöglichkeiten gehen zu Lasten des Veranstalters.
5. Sicherheit / Bühnenbedingungen
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, unsere persönliche Sicherheit sowie sichere technische Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Bei sicherheitsrelevanten oder technischen Problemen, die nicht von uns verursacht werden – z. B.:
unzureichende oder gefährliche Stromversorgung
instabile, nicht gesicherte oder einsturzgefährdete Bühnen
nicht überdachte Outdoor-Bühnen bei Schlechtwetter
sind wir bis zur Behebung dieser Probleme von Soundcheck und Auftrittspflichten entbunden, bei vollem Fortbestand des vereinbarten Honorars.
6. Haftung
Für Schäden an unserem technischen Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters – oder den Veranstalter selbst – verursacht werden, haftet dieser vollumfänglich.
7. Politische oder religiöse Veranstaltungen
Sollte die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe-)Zwecken dienen, ist dies vorab vollständig mitzuteilen.
Sollten uns Zweck oder Inhalt der Veranstaltung nicht zusagen, behalten wir uns vor, das Angebot zurückzuziehen.
Wird dieser Punkt verschwiegen, behalten wir uns das Recht vor, auch kurzfristig am Veranstaltungstag nicht aufzutreten.
8. Veröffentlichung / Social Media / Aufnahmen
Techniker oder beauftragte Personen dürfen der Veranstaltung beiwohnen und Ton- oder Videoaufnahmen unseres Auftritts zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) erstellen und veröffentlichen.
Fotos oder Videos, auf denen wir zu sehen oder zu hören sind, dürfen nach vorheriger Absprache ebenfalls veröffentlicht werden.
9. Vertragsauflösung / Höhere Gewalt
Bei Erkrankung eines oder beider Bandmitglieder bemühen wir uns, nach Möglichkeit und nach Absprache mit dem Veranstalter geeigneten Ersatz zu organisieren.
Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei:
Unfall
Todesfall im nahen Angehörigenkreis
extremen Wetterbedingungen (Überflutung, Lawinengefahr, Sturm, Hagel etc.)
Straßensperren
Ausfall notwendiger Verkehrsmittel (z. B. Lifte, Seilbahnen)
sonstigen nicht selbstverschuldeten Hinderungsgründen
In diesen Fällen besteht kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter.
10. Stornierungen
Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Veranstaltung gelten folgende Stornokosten (weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen):
bis 4 Monate vorher: 0 %
bis 3 Monate vorher: 25 %
bis 2 Monate vorher: 50 %
weniger als 2 Monate: 75 %
weniger als 1 Monat: 100 %
Sonderregelung:
Für Veranstaltungen am 24., 25., 26. und 31. Dezember gilt ab Vertragsabschluss ein Stornosatz von 100 % (ausgenommen höhere Gewalt).
11. Bankspesen und Steuern
Anfallende Bankspesen sowie etwaige regionale Abgaben und Steuern trägt der Veranstalter.
Aktualisiert am 16.11.2025